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Schulpsychologie in Rheinland-Pfalz
Die Schulpsychologie in Rheinland-Pfalz ist eine Abteilung des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz (PL RLP). In RLP sind landesweit rund 70 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen tätig. Sie sind organisiert in 14 Schulpsychologischen Beratungszentren mit regionalen Zuordnungen, so dass in der Region gezielt und durch die Nutzung kurzer Wege in gewachsenen Beziehungsstrukturen beraten, unterstützt und vermittelt werden kann.
Die Schulpsychologie in RLP ist grundsätzlich für alle öffentlichen Schulen und alle Schulformen im Land zuständig. Sie unterstützt und berät alle am Schulleben Beteiligten: Lehrende, Lernende und deren Eltern, Schulleitung und die Schule als Organisation.
Das Aufgabengebiet der Schulpsychologie in RLP umfasst neben der Beratung von Einzelpersonen auch den Bereich der Fortbildung von Lehrkräften zu pädagogisch-psychologischen Themen, die Entwicklung von Schule als Organisation und den Bereich der Krisenprävention und -intervention.
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Schulpsychologisches Krisenmanagement
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Schulen bei schulischen Krisen ihre professionelle Unterstützung und Beratung an und unterstützen in Kooperation mit Schulaufsicht, Polizei, Unfallkasse, Notfallseelsorge, Notfallpsychologie und weiteren Institutionen die mittelbar und unmittelbar Betroffenen bei der Bewältigung der Ereignisse. Dabei binden sie je nach Bedarf Kolleginnen und Kollegen mit spezifischen Qualifikationen ein. Typische Anlässe für solche Beratungen sind beispielsweise eine akute Selbstgefährdung (z. B. Suizidandrohung oder vollendeter Suizid), eine akute Fremdgefährdung (z. B. Amokdrohung oder diffuse Bedrohungssituation), eine drohende Gewalteskalation und die Unterstützung der Schule nach traumatischen Ereignissen (z. B. bei Unfällen oder Gewalterlebnissen).
Hier geht es vor allem darum, Schulen Unterstützung zur Entscheidungssicherheit in Leitungsfragen zu geben und die effektive Koordination notwendiger Maßnahmen zu fördern. Ziel ist außerdem im Rahmen der personellen Ressourcen die kurzfristige "Psychologische Erste Hilfe" für die betroffenen Personen unter Beachtung ihrer Bedürfnisse und des Schutzes vor zusätzlichen Belastungen, auch um möglichen posttraumatischen Belastungsfolgen vorzubeugen. Im Krisenkontext ist davon auszugehen, dass die Unterstützungsangebote aufgrund der mit dem Thema einhergehenden Dynamik meist intensivere und längerfristige Beratungsprozesse mit einem deutlich erhöhten personellen Bedarf nach sich ziehen.
In manchen Fällen ist auch eine therapeutische Betreuung nach krisenhaften Ereignissen notwendig. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können die Schule bei der Einschätzung unterstützen, wann therapeutische Unterstützung angeregt werden sollte, und verfügen weiterhin über Kenntnisse therapeutischer Einrichtungen vor Ort.
In Ergänzung zu diesen interventiven Fragestellungen spielt im Arbeitsbereich Krisenmanagement präventiv auch die Unterstützung der Schulen bei der Bildung von schulischen Krisenteams sowie durch Fortbildungsangebote zu dem Themenbereich eine wesentliche Rolle.
Basisinformationen zum Thema Krisenmanagement in Schulen sind auf diesen Seiten des Bildungsservers Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
https://schulpsychologie.bildung-rp.de/krisenpraevention-und-intervention.html
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Verpflichtende schulische Krisenteams in RLP
Verpflichtende schulische Krisenteams in RLP
Eine Krise kann durch ein strukturiertes Krisenmanagement zielgerichtet bewältigt werden. Durch differenzierte Notfallpläne und kollegiale Unterstützungs- und Teamstrukturen mit einer transparenten Rollenverteilung und klar definierten Verantwortungsbereichen kann sich eine Schule auf unterschiedliche Krisenszenarien vorbereiten. Alle Schulen in Rheinland-Pfalz sind daher verpflichtet, ein schuleigenes Krisenteam zu bilden (vgl. die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung "Maßnahme bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen" in der Fassung vom 25.06.2018).
Schulische Krisenteams haben sich in der Schulpraxis bewährt. Grundsätzlich ist ihre Aufgabe, die schulische Krisenarbeit durch pädagogische, organisatorische und technische Maßnahmen zu professionalisieren. Hierzu gehört vor allem auch der Aufbau eines lokalen Netzwerks schulexterner Personen und Institutionen (Kolleginnen und Kollegen der Polizei, der Schulpsychologie, aus dem psychotherapeutischen und psychiatrischen Kontext, des Jugendamts oder von Erziehungsberatungsstellen etc.), die im Krisenfall als Unterstützungssysteme aktiviert werden können.
Den Schulen stehen bei der Bildung von Krisenteams neben Institutionen, wie z. B. Polizei oder Unfallkasse, die Schulpsychologischen Beratungszentren beratend zur Seite. Diesbezüglich sollte Kontakt mit dem für die Schule zuständigen Schulpsychologischen Beratungszentrum aufgenommen werden. Die Beratungszentren findet man hier im Teilauftritt Schulpsychologie.
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Handreichung zum Umgang mit Krisensituationen an Schulen
Außerdem ist für alle Schulen in RLP eine Handreichung für den Umgang mit krisenhaften Situationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsministeriums, des Pädagogischen Landesinstituts und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unter Einbeziehung relevanter Akteure wie Polizei, Rettungsdienst, Jugendamt etc. sowie mit Unterstützung der Unfallkasse erstellt worden. Zwischen diesen Institutionen bestehen seit vielen Jahren stabile Kooperationsstrukturen, in deren Rahmen gemeinsame Vorgehensweisen und Strategien unter präventiven und interventiven Gesichtspunkten reflektiert und abgestimmt werden, um auf Landesebene für schulische Krisenfälle bestmöglich gerüstet zu sein.
Die Handreichung für den Umgang mit Krisensituationen an Schulen steht
hier auf dem Teilauftritt zum Download bereit. Zentrales Ziel der Handreichung ist, die Auseinandersetzung mit einem schulischen Krisenmanagement auf der Grundlage eines schulischen Krisenteams und schulspezifischen Krisenplans zu unterstützen. Dadurch kann ein rasches, strukturiertes und koordiniertes Vorgehen bei der Krisenbewältigung, bei der Aufarbeitung der Krisenereignisse sowie bei der Planung längerfristiger Maßnahmen einer Krisenintervention erreicht werden.
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